Allgemeine Geschäftsbedingungen

der acm quadrat

1 Leistung

1.1 Geltungsbereich

Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand Beratung, Fortbildung, Coaching und Consulting durch die acm quadrat für den Auftraggeber ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der acm quadrat schriftlich bestätigt werden.

1.2 Copyright

Das im Rahmen der Leistungserbringung der acm quadrat erbrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Das Copyright gegenüber Dritten ist davon ausgeschlossen. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows, Unterlagen etc. an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der acm quadrat ausgeschlossen.

1.3 Informationen

Der Auftraggeber stellt der acm quadrat die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

1.4 Vernichtung von Unterlagen

Die acm quadrat ist berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Akten/Unterlagen etc. des Auftraggebers nach Ablauf eines Jahres nach Mandatsabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber zurückverlangt wurden.

1.5 Vertragserfüllung durch Dritte

Die acm quadrat ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Die acm quadrat haftet nur für die von ihr allein beigezogenen Dritten und dann nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Für Dritte, die gemeinsam ausgewählt und beigezogen werden, übernimmt die acm quadrat keine Haftung. Gegenüber Dritten handelt die acm quadrat stellvertretend und im Namen des Auftraggebers und auf Rechnung des Auftraggebers.

2 Überbetriebliche Veranstaltungen und Seminare

2.1 Anmeldung

Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-mail möglich. Jede Anmeldung wird von der acm quadrat schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Teile verbindlich.

2.2 Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten

Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sind wenn nicht anders geregelt durch die Teilnehmer zu tragen. Die durch eine Absage von Seiten des Teilnehmers entstehenden Kosten sind vom absagenden Teilnehmer zu tragen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

2.3 Absage / Rücktritt

Die acm quadrat kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die acm quadrat wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Anmeldungen auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

Absagen der Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage durch Teilnehmer bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absagen innerhalb der letzten beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns.

Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.

2.4 Seminarinhalte

Die acm quadrat wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

3 Management-Beratung und innerbetriebliche Management-Ausbildung

3.1 Leistungsgegenstand

Einzelheiten des Auftrages werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Garantie für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen.

Die acm quadrat ist in begründeten Fällen berechtigt, ihre im Beratungs- und Ausbildungsprojekt eingesetzten Berater und Trainer durch andere, gleichqualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Auftraggeber berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.

3.2 Aufwandsschätzungen

Alle Angaben der acm quadrat zum Zeitaufwand für Beratungs- und Ausbildungsleistung und zum zeitlichen Rahmen für das Erbringen von Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung - durch Änderung der Eingangsvoraussetzung - ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so wird die acm quadrat dies dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung und dessen Kostenrahmen unverzüglich anzeigen.

3.3 Rechte an den Arbeitsergebnissen

Der Auftraggeber kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. Die acm quadrat ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Auftraggeber noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers erhalten.

3.4 Reisezeiten / Reisekosten

Reisekosten und Spesen werden im Angebot separat ausgewiesen, entsprechend abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5 Absage / Rücktritt

Die Einzelheiten für die Absage und Rücktritt von Verträgen sind in Punkt 6 detailliert geregelt.

4 Geheimhaltung

Die acm quadrat verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen der acm quadrat ausschließlich für den im Auftrag formulierten Zweck zu verwenden.

Für die Sicherheit und Geheimhaltung von Daten, Know-how, Dokumenten etc. innerhalb dieses Projektes beim Auftraggeber ist der Auftraggeber verantwortlich; er hat für das erforderliche Controlling besorgt zu sein und die Berater und Projektteilnehmer entsprechend zu instruieren. Die weitere Verwendung der im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen und die Informationen sowie die Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne eine schriftliche Genehmigung der acm quadrat ausgeschlossen.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

Grundlage für sämtliche Preise bildet das Angebot der acm quadrat und die acm quadrat-Regelung für Nebenkosten und Spesen. Sämtliche Rechnungen der acm quadrat werden in EURO ausgestellt. Bei Veranstaltungen der acm quadrat schließen die Preise die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.

Die Leistungen der acm quadrat werden sofort nach Erbringung oder in monatlichen Teilrechnungen fakturiert. Darüber hinaus ist die acm quadrat berechtigt, im Umfang der erbrachten Leistungen, Akontozahlungen zu verlangen. Die Gebühren für den Besuch unserer überbetrieblichen Seminare sind 14 Tage vor Seminartermin fällig.

Zahlungsbedingungen der acm quadrat: Zahlbar netto, sofort nach Erhalt der Rechnung.

Von der acm quadrat nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem geltenden Diskontsatz der EZB zu entrichten.

Für Auftraggeber in Österreich gilt der Rechnungsbetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuersätze. Für ausländische Auftraggeber gelten die Preise der acm quadrat rein netto. Die ausländischen Umsatzsteuern gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vom Auftraggeber erbracht.

6 Stornierung / Auftragsauflösung

6.1 Annullierung eines Auftrages

Bei einer Annullierung eines Auftrages durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung werden, unter Vorbehalt von Punkt 6.2, 20% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet.

6.2 Widerruf eines Auftrages

Bei Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber hat dieser der acm quadrat für alle bereits getätigten Auslagen und erbrachten Aufwendungen sowie allfällig verursachten Schaden Ersatz zu leisten.

6.3 Absage / Kündigung / Verschiebung eines definierten Auftrages

Wird ein Auftrag für ein bestätigtes Inhouse Seminar und/oder Workshop durch den Auftraggeber innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, werden, unter Vorbehalt von 6.2, 100% des vereinbarten Honorars (Gesamtkosten) zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Absage oder Verschiebung eines bestätigten Inhouse Seminars und/oder Workshops durch den Auftraggeber innerhalb von 12 bis 9 Wochen vor Auftragsbeginn, werden 60% der bestätigten Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Absagen oder Verschiebungen von Inhouse Seminaren und Workshops, die Bestandteil eines Beratungs- und Management-Entwicklungsprojektes sind. Die Geltendmachung von Schadensersatz für besonderen Aufwand, gemäß 6.2, bleibt vorbehalten.

Sowohl der Auftragnehmer als auch die acm quadrat hat das Recht, den Vertrag eines laufenden Beratungsauftrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so zahlt er für jeden eingesetzten Berater eine Gebühr, die den Umsatzausfall der Berater bis zu einem anderen Einsatz ausgleicht. Die maximale Gebühr ist durch das Auftragsvolumen begrenzt.

6.4 Mehrmalige Verschiebung

Eine vom Auftraggeber initiierte und veranlasste dreimalige Verschiebung eines bestätigten Auftrages innerhalb eines Jahres ist mit einer Absage / Annullierung gleichzusetzen und berechtigt die acm quadrat gemäß den Punkten 6.1 bis 6.3 entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.

7 Änderungen der acm quadrat-Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser acm quadrat-Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8 Übriges

8.1 Angebote

Die Angebote sind stets freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen usw. sowie Irrtum behalten wir uns vor.

8.2 Schadenersatzansprüche / Haftung

Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung, schriftlich vorzulegen.

Die acm quadrat haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung bedient, jedoch nicht über den Auftragswert hinaus. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.

8.3 Abwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bezüglich Abwerbung der im Auftrag integrierten acm quadrat-Mitarbeiter nicht aktiv zu werden.

8.4 Nebenabreden / Gerichtsstand

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Wien.

8.5 Ausschluss UN-Kaufrecht

Alle Vereinbarungen der acm quadrat unterliegen dem Österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9 Schluss

Mit Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der acm quadrat zur Kenntnis genommen zu haben und diese als anwendbar zu erklären. Dieser Vertrag untersteht Österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragspartnern bestehenden allfälligen Streitigkeiten ist ausschließlich Wien.


Stand: Wien April 2017